Reitplatzordnung des Reit-und Fahrverein

Der Reitplatz darf nur durch aktive Mitglieder genutzt werden.

Nach Absprache mit dem Vorstand, probeweise auch von Nichtmitgliedern bzw. gegen Nutzungsgebühr lt. Gebührenordnung auch von Fremdreitern.

Die Benutzung des Platzes erfolgt immer auf eigene Gefahr.

Kinder und Jugendliche dürfen bis zum Erreichendes 14ten Lebensjahres nur unter Aufsicht eines

Erziehungsberechtigten oder einer von dieser/n beauftragten Person den Platz benutzen.

Reiter unter 18 Jahren unterliegen der Helmpflicht.

Jeder Nutzer des Platzes hat sich so zu verhalten, dass der oder die anderen Nutzer weder gestört noch gefährdet werden.

Es ist darauf zu achten, dass auch außerhalb des Geländes kein Anlass zur Beschwerde gegeben wird, wodurch dem Verein Nachteile entstehen könnten.

Hunde sind auch auf dem angrenzenden Wirtschaftsweg anzuleinen.

Jede Veränderung, die der oder die Reiter im Rahmen ihrer sportlichen Ausübung vornehmen, ist beim Verlassen des Platzes zu beseitigen, ebenso sind der Hufschlag und Wälzstellen zu ebnen, sowie Pferdeäpfel  zu  beseitigen.

Das gesamte Inventar ist schonend zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

Während des Aufenthalts und nach dem Verlassen des Reitplatzes müssen die drei  Bänder des Eingangsbereiches unbedingt eingehängt werden.

Bei zu trockenem Platz und der damit verbundenen großen Staubentwicklung darf der Platz nur nach ausreichender Bewässerung genutzt werden.

Damit der Platz nicht umsonst beregnet wird, ist es unbedingt erforderlich, die Nutzung am Vortag beim Platzwart anzumelden bzw. Reitstunden dem Beregnungsplan anzupassen.                                                           

Die Durchführung von Reit- und Springstunden, Reitkursen oder sonstigen Veranstaltungen ist nur nach Absprache mit dem Vorstand möglich.

Zu festgelegten Unterrichtszeiten bitten wir den Platz freizuhalten (Belegzeiten werden im Schaukasten ausgehängt). Unterrichtszeiten sind einzuhalten. Bei kurzfristig geänderten Unterrichtszeiten besteht kein Anspruch auf Alleinnutzung des Platzes. Die reiterlichen Regeln sind einzuhalten. Tempo und Art der Übungen sind den auf dem Platz befindlichen Reitern und Pferden anzupassen.

Wenn sich kein Reiter auf dem Platz befindet, können mehrere Pferde longiert werden. Bei 1 bis 2 Reitern darf nur noch 1 Pferd und bei 3 und mehr Reitern kein Pferd longiert werden.

Außerhalb der Springstunden darf nur gesprungen werden, wenn alle auf dem Platz befindlichen Reiter einverstanden sind.

Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme, damit sich jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten auf dem Reitplatz bewegen kann.

Jeder Benutzer des Reitplatzes akzeptiert die vorstehende Ordnung. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Bei grobem Fehlverhalten kann der Vorstand Platzverbot erteilen.

Da die Anlage nicht unter ständiger Aufsicht steht, ist jedes Mitglied verpflichtet, bei Verstößen augenblicklich einzuschreiten und erforderlichenfalls den Vorstand zu informieren.

 


Das Formular mit der Reitplatzordnung zum Download für deine Unterlagen:

reitplatzordnung-2022.pdf [159 Kb]
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